FASI - Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (auch Sicherheitsfachkraft/Sifa genannt) in einem Unternehmen sind breit gefächert. Sie ist sowohl zuständig für den technischen Arbeitnehmerschutz als auch Schnittstelle in allen Bereichen der Prävention. Sie muss sicherstellen, dass die Schutzeinrichtungen eines Betriebs dem Stand der Technik entsprechen und dass alle Mitarbeiter über mögliche Gefahren am Arbeitsplatz informiert sind. Außerdem muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit umfassend informiert sein über Möglichkeiten und Inhalte der verschieden Fachgebiete rund um den Arbeitnehmerschutz.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist zuständig für Beratung und Unterstützung der Betriebsleiter bzw. der Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitnehmerschutzes. Sie berät außerdem den Betriebsrat, die Sicherheitsvertrauensperson und den Arbeitnehmer und sorgt für Zusammenarbeit mit Arbeitsmediziner und Arbeitspsychologen. Hauptsächliche Tätigkeitsbereiche sind

  • Fragen der Arbeitssicherheit
  • Planung von Arbeitsstätten
  • Beschaffung/Änderung von Arbeitsmitteln
  • Einführung/Änderung von Arbeitsverfahren
  • Einführung von Arbeitsstoffen
  • Erprobung und Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung
  • Fragen der Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie, Ergonomie, Arbeitshygiene
  • Gestaltung der Arbeitsplätze und -abläufe
  • Organisation von Brandschutz Evakuierungsmaßnahmen und Erste Hilfe
  • Ermittlung und Beurteilung von Gefahren
  • Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
  • Organisation der Unterweisung
  • Verwaltungsverfahren
  • Beratung der Arbeitnehmer, Sicherheitsvertrauenspersonen und der Betriebsräte

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